Zertifiziertes Unternehmen für vorbeugenden Brandschutz

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EN54weissDie Produktnorm DIN EN 54 Teil 23 regelt die Anforderungen an optische Signalgeber von Brandmeldeanlagen zur Warnung von Personen im Brandfall, beispielsweise Blitz- oder Rundum-Leuchten. Die Norm ist die deutsche Fassung der europäischen Norm EN 54-23 und gehört zur europäischen Normenreihe EN 54, in der die Anforderungen an Brandmelde- und Sprachalarmanlagen festgelegt sind.

Die DIN EN 54-23 schreibt in bestimmten Bereichen – beispielsweise mit hohen Störschallpegeln –  erstmals zusätzliche optische Signalgeber vor.

Auch beim Tragen von Gehörschutz oder bei Schwerhörigkeit können akustische Signale unwirksam sein. Darüber hinaus legt die Norm die Lichtleistung und die Lichtverteilung fest. Die Norm enthält allgemeine Anforderungen an Aufbau und Robustheit optischer Signalgeber sowie an deren Leistungsfähigkeit unter klimatischen, mechanischen und elektrischen Störungsbedingungen. Optische Signalgeber werden in zwei Umweltklassen eingeteilt. Kombigeräte mit akustischen und optischen Signalgebern müssen dabei der DIN EN 54-23 und der DIN EN 54-3 (Akustische Signalgeber) entsprechen. Die Eignung in einer bestimmten Umgebung richtet sich dabei nach dem Bestandteil mit der geringeren Reichweite.

Besonders in öffentlichen Gebäuden sind auch bei der Alarmierung Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. So schreibt die DIN 18040-1 ‚Barrierefreies Bauen –  Planungsgrundlagen – Öffentlich zugängliche Gebäude‘ für die Vermittlung wichtiger Informationen das ‚Zwei-Sinne-Prinzip‘ vor. Darüber hinaus werden für visuelle Informationen Leuchtdichtekontraste und Farbgebung festgelegt sowie bei akustischen Informationen Aussagen zum Signal-Störgeräuschabstand bei wechselnden Störschallumgebungen getroffen.

Was müssen Betreiber von Brandmeldeanlagen beachten?

Die Koexistenzphase der im Juni 2010 veröffentlichten DIN EN 54-23 endet im Dezember 2013. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bislang zugelassenen optischen Signalgeber ihre Zulassung. Bei Neuinstallationen dürfen nur noch Geräte nach DIN EN 54-23 verwendet werden. Zu beachten ist weiterhin, dass die meisten Städte und Kommunen in den technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Einhaltung der EN 54 in allen Teilen fordern. Das bedeutet, dass eine Aufschaltung ab dem 1. Januar 2014 nur dann erfolgen kann, wenn auch die Anforderungen der EN 54-23 erfüllt sind.

Schlentzek & Kühn verfügt bereits jetzt über die Fachkenntnisse, optische Signalgeber normenkonform zur DIN EN 54-23 objektspezifisch auszuwählen und einzusetzen.

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