Zertifiziertes Unternehmen für vorbeugenden Brandschutz

Zertifiziertes Unternehmen für vorbeugenden Brandschutz

WPS-Schutzsystem von STG-BeikirchDas Ende Dezember 2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch für kraftbetätigte Fenster in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Systemen zur natürlichen Gebäudelüftung. Das neue Gesetz verpflichtet Planer, Errichter und Instandhalter, das Gefährdungspotenzial kraftbetätigter Fenster zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Bereits in der Planung ist eine Risikobeurteilung durchzuführen, bei der unter anderem die Einbaulage, die zukünftige Raumnutzung und die RWA-Steuerung zu berücksichtigen sind. Das Einhalten aller relevanten Richtlinien ist durch die Abgabe einer EG-Konformitätserklärung und dem Anbringen eines CE-Kennzeichens zu bestätigen. Bei Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen ist zu beachten, dass wesentliche Veränderungen als erneute Inverkehrbringung anzusehen sind.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften können erhebliche Haftungsrisiken entstehen - auch für Gebäudebetreiber. Das neue Produktsicherheitsgesetz enthält neu formulierte Bußgeld- und Strafvorschriften und erhöht den Bußgeldrahmen. Minimieren lassen sich diese Risiken nach Ansicht von Schlentzek & Kühn durch den Einsatz qualifizierter und zertifizierter Fachbetriebe, die regelmäßig geschulte RWA- und Elektrofachkräfte mit entsprechenden Sachkundenachweisen einsetzen. Ebenso wichtig seien klar beschriebene Schnittstellen zwischen Planer, Metallbauer und RWA-Errichter, die in der Praxis  häufig zu Fehlern und Reibungsverlusten führten.

Mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassaden- oder Dachelemente fallen beim Einbau unter die Maschinenverordnung (9. ProdSV), die gleichzeitig mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht um. Danach gelten Errichter, Metallbauer oder Fensterhersteller als Maschinenhersteller, wenn sie Antriebssystem und Fenster zusammenführen.

Sprechen Sie uns an ... wir führen gern eine Risikobeurteilung durch geeignete und geschulte Fachkräfte bei Ihnen durch und bieten Ihnen die passende Lösung auch für Bestandsobjekte an.

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